167 gut organisierte Einsprecher (vgl. Antwortbeilage 20) zogen diesen Entscheid jedoch an die Baurekurskommission weiter. Nachdem das Baugesuch von der Klägerin am 16.12.2009 zurückgezogen wurde, hielt die Baurekurskommission im Erledigungsentscheid vom 25.06.2010 fest, dass das von der Bauherrschaft im Rahmen des Baugesuchsverfahrens eingegebene Lärmgutachten die Baurekurskommission nicht überzeugt habe, weshalb sie sich veranlasst gesehen habe, eine Lärmexpertise bei der EMPA in Auftrag zu geben. Dies zeige auch der umfangreiche Fragenkatalog im Auftragsschreiben vom 22.09.2009 an die EMPA.