132 f.). Es fragt sich einzig, ob die Vorinstanz beim Zuspruch des Schadenersatzes zu Recht davon ausgegangen ist, dass der Bedingungseintritt als erfüllt angesehen werden könne, weil die Beklagte diesen treuwidrig vereitelt habe. Steht die Verbindlichkeit eines gekündigten oder vorzeitig gebrochenen Vertrags unter einer Suspensivbedingung, bestimmt die Bedingung nicht bloss den Erfüllungsanspruch, sondern auch die Ersatzforderung aus Nichterfüllung (positives Vertragsinteresse) oder die Forderung auf Schadloshaltung aus dem Leistungsverzicht (negatives Vertragsinteresse).