8. Fiktion des Bedingungseintritts beim MUV 07 Der am 14.02.2007 unterzeichnete MUV 07 wurde gemäss § 12 unter zwei aufschiebenden Bedingungen abgeschlossen. Die erste Bedingung, der Vollzug der Baurechtsübernahme der Hafenparzelle in L.____ durch die Beklagte, wurde erfüllt. Die zweite Bedingung, dass die notwendigen behördlichen Bewilligungen für den Betrieb eines Schrottplatzes mit Schrottschere rechtskräftig erteilt würden, wurde bis zum Zeitpunkt des Vertragsrücktritts durch die C.____GmbH am 20.11.2009 nicht erfüllt.