die K.____AG mit der Beklagten ein Mietverhältnis hatte (vgl. Aussage von U.____, Protokoll vom 08.11.2011, S. 14 Abschnitt 12), und dass die Realisierung des geplanten Schrottplatzes mit Schrottschere nur möglich gewesen wäre, wenn die bisherige Mieterin dieser Teilfläche des Grundstücks der Beklagten in E.____ das Gelände geräumt hätte (vgl. Zeugenaussage von Dr. I.____, Protokoll vom 08.11.2011, S. 3 Abschnitt 9, sowie Vermerk "Rückbau" bezüglich des Areals der K.____AG auf Klagbeilage 73). Die Aussage von X.____, wonach die K.____AG zuerst mit einem Wegzug einverstanden gewesen sei, danach nicht mehr, ist im Gesamtzusammenhang seiner diesbezüglichen Aussa-