Der Aussage von Dr. I.____ als Zeuge am 08.11.2011 vor dem Bezirksgericht, sie seien am 07.11.2006 auf Ortsbesichtigung gegangen, dann sei die Fläche in E.____ definiert worden, es sei kein anderes Grundstück begangen worden, kann daher auch nicht entnommen werden, dass am 07.11.2006 "das vertraglich geschuldete" Grundstück mitgeteilt worden sei (vgl. Protokoll vom 08.11.2011, S. 4 unten). Insbesondere wird darin nicht ausgesagt, wozu diese "Definition" erfolgt sein soll. Im Gesamtzusammenhang der Zeugenaussage von Dr. I.__