Eine weitere Substanziierung, wie diese Teilforderung zu berechnen sei, erübrige sich, nachdem es sich um eine einzige Forderung handle (entgangener Gewinn). Dieser Betrag sei ihr auch dann zuzusprechen, wenn einer der massgeblichen Faktoren vom Gericht abweichend von den Ausführungen in der Klage beurteilt werde und dies zu einem reduzierten entgangenen Gewinn führe.