Daraufhin hätten sich die Vertragsparteien am 23. und 24.11.2006 mit Herrn Ä.____ von der Ö.____GmbH erneut vor Ort getroffen, um die genauen Ausführungen und Masse der für den Schrottumschlag auf dem Grundstück ...strasse 61 in E.____ benötigten Umschlagbagger der Ü.____GmbH abzuklären. Ähnliche Aktivitäten seien seinerzeit in Bezug auf kein anderes Grundstück unternommen worden. Bereits kurz nach dem 08.12.2006, nämlich am 13.12.2006, habe die Beklagte das Ersatzgrundstück in L.____ präsentiert. Daraufhin seien die Aktivitäten in Bezug auf das Grundstück in E.____ nach Aussage des Zeugen Dr.