Seite 10 http://www.bl.ch/kantonsgericht Schrottschere und den Umschlagbagger von EUR 11'429.80. Der von der Klägerin geltend gemachte Umrechnungskurs sei von der Beklagten nicht bestritten worden. Zusammengefasst ergebe sich ein Schaden von CHF 236'425.10. Die von der Klägerin im Auftrag der C.____GmbH auf dem Gelände in L.____ durchgeführten Rück- und Umbauarbeiten seien einzig zwecks Realisierung des Schrottplatzes ausgeführt worden. Der Abschluss des Übergangsmietverhältnisses vom 18.08.2008 sei daher nur im Hinblick auf die Umsetzung des MUV 07 erfolgt.