Die Rechnungen von Dr. I.____ vom 14.12.2006, 15.06.2007 und 04.08.2008 beträfen Planungs- und Projektierungskosten für den eigentlichen Schrottbetrieb, weshalb auch diese Kosten von EUR 15'000.00 zu ersetzen seien. Hinzu kämen die Anwaltskosten von Advokat Roman Zeller für das Baurekursverfahren betreffend den Schrottplatz in L.____ von CHF 55'294.35, die von der Baurekurskommission der Klägerin auferlegten Gutachtenskosten und die zugunsten der Beschwerdeführer und zulasten der Klägerin zugesprochene Parteientschädigung von CHF 24'498.80. Die im Januar 2006 bestellte Schrottschere sei erst im März 2008 geliefert worden, nachdem das Baugesuch für L.____ eingereicht gewesen sei. Ange-