Man wisse nicht, ob die Baubewilligung für den Betrieb des Schrottplatzes in L.____ je erteilt worden wäre. Immerhin habe der Zeuge Dr. I.____ als erfahrener Fachmann ausgesagt, dass trotz des Lärmproblems gute Chancen bestanden hätten, die Baubewilligung für den Standort L.____ zu erhalten. Die Beklagte habe sich zu Unrecht geweigert, von ihrem unberechtigten Vertragsrücktritt Abstand zu nehmen und den MUV 07 für verbindlich zu erklären. Sie habe damit treuwidrig verhindert, dass die noch nicht erfüllte Bedingung, nämlich die rechtskräftige Erteilung der Baubewilligung, habe eintreten können.