Seite 8 http://www.bl.ch/kantonsgericht zwar unter Beizug der von der H.____GmbH & Co. KG beauftragten Dr. I.____GmbH diverse Vorbereitungsarbeiten im Hinblick auf die Einreichung eines Baubegehrens für den Betrieb eines Schrottplatzes auf dem Gelände in E.____ besprochen worden. Dr. I.____ habe insbesondere auch auf mögliche Probleme bezüglich der mit dem Schrottplatz verbundenen Lärmbelastung hingewiesen. Folglich sei Ende Oktober und im November 2006 noch keineswegs gesichert gewesen, dass die erforderlichen Bewilligungen für den Schrottplatz erteilt würden.