_ geladen. Die Einholung einer Expertise zur Frage eines entgangenen Gewinns und die Einvernahme des Zeugen Z.____ wurden vorbehalten. Am 08.11.2011 wurden Dr. I.____, S.____ und T.____ als Zeugen sowie U.____ als Auskunftsperson einvernommen. Im Anschluss daran fand die Parteibefragung statt. Danach wurde die Hauptverhandlung ausgestellt und den Parteien Frist angesetzt, dem Gericht allfällige Noven und Unterlagen zur Erwiderung der Noven einzureichen, jeweils mit gleichzeitiger Zustellung an die Gegenpartei. Mit Eingabe vom 15.11.2011 reichte die Klägerin neue Beweismittel ein.