Seite 6 http://www.bl.ch/kantonsgericht Klägerin mit verschiedenen Tätigkeiten beauftragt. Für die Kosten, die diesen beiden Gesellschaften aus diesen Aufträgen entstanden seien, hätten diese einen Vergütungsanspruch gegenüber der C.____GmbH. Im Umfang dieser Vergütungsansprüche sei der C.____GmbH ein Schaden von CHF 245'863.90 entstanden. c. Schaden aus der Verletzung des Übergangsmietverhältnisses vom 18.08.2008: Die Klägerin sei das Übergangsmietverhältnis nur im Hinblick auf die Umsetzung des MUV 07 eingegangen.