Die Klägerin errechnet einen Schaden in Höhe von CHF 52'078'239.67 aus entgangenem Gewinn, wovon der Gewinn in Höhe von CHF 1'689'034.55, den die Klägerin aus momentaner Tätigkeit generiere, abzuziehen sei. b. Ersatz des negativen Vertragsinteresses aus dem Dahinfallen des MUV 07: Im Hinblick auf die Realisierung des Schrottplatzes habe die C.____GmbH die H.____GmbH & Co. KG und die