Am 07.07.2010 trat die C.____GmbH sämtliche Ansprüche aus den beiden Miet- und Umschlagsverträgen (MUV 06 und MUV 07) an die Klägerin ab. Mit Begehren vom 09.07.2010 ersuchte die Klägerin um Einleitung eines Schlichtungsverfahrens bei der Schlichtungsstelle für Mietangelegenheiten des Kantons Basel-Landschaft und machte eine Schadenersatzforderung von CHF 52'316'356.33 nebst Zins zu 5% seit dem 29.01.2010 geltend. Im Schlichtungsverfahren kam es zu keiner Einigung.