Seite 5 http://www.bl.ch/kantonsgericht vermieten und den entsprechenden Materialumschlag (Schiff-Lagerplatz und Lagerplatz-Schiff) zu besorgen. Die C.____GmbH setzte der Beklagten Frist bis zum 12.01.2010, dieser Verpflichtung nachzukommen. Die Parteien einigten sich auf eine Beendigung des Übergangsmietverhältnisses per 30.11.2009, und die Klägerin zog das Begehren um Durchführung einer Schlichtungsverhandlung zurück. Die Klägerin erklärte mit Schreiben vom 16.12.2009 den Rückzug des Baugesuchs betreffend Errichtung eines Schrottplatzes mit Schrottverarbeitung auf der Parzelle ...strasse 92 in L.____.