Gleichzeitig wies die C.____GmbH darauf hin, dass mit dem Rücktritt vom MUV 07 der MUV 06 von der Beklagten wieder zu erfüllen sei. Sie forderte daher die Beklagte auf, ihr eine ca. 7'000 bis 12'000 m2 grosse Freifläche sowie Hafen- und Umschlagsfläche in F.____ (vergleichbar mit den bisher angedachten Grundstücken in E.____ und L.____) zum Betrieb eines Metall- sowie Schrottlager- und Umschlagplatzes mit einer Schrottschere einschliesslich Nebenaggregaten zu