Mit E-Mail und Rechnung vom 15.07.2009 machte die C.____GmbH bei der Beklagten Schadenersatz für Mehrkosten geltend, da die Klägerin aufgrund der verweigerten Umschlagsdienste die Schrotte nach R.____ (statt nur nach E.____) habe transportieren müssen. Mit Schreiben vom 24.07.2009 löste die Beklagte sämtliche Rechtsverhältnisse zur C.____GmbH auf, da diese innert Frist nicht von der Durchführung des ausschliesslichen Ex- port-Handelsgeschäfts abgesehen habe und offenbar auch künftig nicht bereit sei, diese abredewidrige Tätigkeit einzustellen.