für die C.____GmbH im Rahmen einer Übergangsvereinbarung den Umschlag von Schrott. Zwischen August 2008 und Juni 2009 fanden Gespräche zwischen den Vertretern der C.____GmbH, der Beklagten und der P.____AG im Hinblick auf eine mögliche Zusammenarbeit bei der Durchführung des Schrottumschlags auf einem Grundstück an der ...strasse in L.____ statt. Die Beklagte unterhielt seit langem enge Geschäftsbeziehungen mit der P.____AG, welche auf die Zulieferung von Schrotten zur Weiterverarbeitung zu Stahl angewiesen war. Da das Schweizer Schrottaufkommen nicht ausreichte, war die P.____AG daran interessiert, dass möglichst wenig Schrott exportiert und zusätzlich Schrott importiert wurde.