Es formierte sich die "IG …" und es gingen zahlreiche Einsprachen gegen das Bauvorhaben ein. Am 17.07.2008 wies das Bauinspektorat des Kantons O.____ gestützt auf die Umweltverträglichkeitsprüfung die Einsprachen ab und erteilte der Klägerin die Baubewilligung. Die Einsprecher reichten dagegen Beschwerde bei der Baurekurskommission ein. Am 22.09.2009 gab die Baurekurskommission im Rahmen des Baurekursverfahrens ein neutrales Lärmgutachten bei der EMPA in Auftrag, weil das von der Klägerin im Rahmen des Baugesuchsverfahrens eingegebene Lärmgutachten die Baurekurskommission nicht überzeugte. Die Klägerin sollte den Schrottplatz in L.____ betreiben.