Der Mietzins wurde zeitlich gestaffelt auf CHF 3.35/m2 bis CHF 3.85/m2 pro Monat festgelegt, wobei der Zins ab 01.01.2021 den dann herrschenden Verhältnissen anzupassen sei (§ 4). Zudem wurde vereinbart, dass die Beklagte den gesamten Umschlag des Schrotts per Schiff und Bahn mit eigenen Maschinen für die Mieterin C.____GmbH durchführe. Dabei wurden auch garantierte Umschlagsmengen und eine Preisliste für den Umschlag vereinbart (§ 10). Der MUV 07 wurde unter zwei kumulativen aufschiebenden Bedingungen abgeschlossen: dass die Baurechtsübernahme durch die Beklagte rechtswirksam vollzogen wird, und dass sämtliche behördlichen Auflagen erfüllt und Bewilligungen erteilt sind (§ 12).