Falls dies nicht möglich sei, bestünde sie auf dem Vertrag vom 15.09.2006 und bitte die Beklagte, den Standort E.____ voranzutreiben. Vorsorglich setzte die C.____GmbH die Beklagte bezüglich des Standortes E.____ in Verzug. Die C.____GmbH und die Beklagte unterzeichneten am 14.02.2007 einen weiteren, bedingten "Miet- und Umschlagsvertrag" (nachfolgend: MUV 07). Als Mietobjekt wurde eine Fläche von ca. 9'450 m2 wasserseitig im Hafen L.____, ...strasse 92, bezeichnet. Die genaue Abgrenzung und das genaue Flächenmass werde von den Parteien einvernehmlich festgelegt (§ 1).