Im Anschluss an diese Sitzung teilte die Beklagte der C.____GmbH mit, dass das Grundstück in E.____ nicht vermietet werden könne, da die dort ansässige Kohlehändlerin, die K.____AG, sich weigere, während des laufenden Mietvertrag umzuziehen. Die Beklagte bot der C.____GmbH in L.____ einen Alternativstandort mit anderen Konditionen an. Die C.____GmbH akzeptierte dies nicht, sondern schlug mit Schreiben vom 16.01.2007 vor, die Konditionen aus dem Vertrag vom 15.09.2006 zu übernehmen. Falls dies nicht möglich sei, bestünde sie auf dem Vertrag vom 15.09.2006 und bitte die Beklagte, den Standort E.____ voranzutreiben.