Die H.____GmbH & Co. KG, eine deutsche Gruppengesellschaft der C.____GmbH, resp. die in Gründung befindliche Klägerin beauftragte die Dr. I.____GmbH im November 2006 mit Abklärungen zur Realisierung eines Schrottplatzes an der ...strasse 61 in E.____. Das Gelände an der ...strasse in E.____ stand im Baurecht der Beklagten. Am 07.11.2006 erfolgte eine Begehung des Geländes in E.____ mit Dr. I.____. Am 08.12.2006 fand eine Präsentation des Projekts in E.____ durch Dr. I.____ vor den Behördenvertretern des Kantons J.____ statt. Im Anschluss an diese Sitzung teilte die Beklagte der C.____GmbH mit, dass das Grundstück in E.___