Der genaue Standort in F.____ wird bis spätestens 31.10.2006 mitgeteilt und durch einen neuen Mietvertrag bezeichnet, der den vorliegenden Mietvertrag ersetzt." (§ 1). Die Vermietung erfolgte gemäss § 2 Ziff. 1 zum Zweck der Nutzung als Gewerbegrundstück, als Metall- sowie Schrottlager- und Umschlagplatz mit Betrieb einer Schrottschere einschliesslich Nebenaggregaten (Waage), wobei die Beschaffung und Aufrechterhaltung etwaiger behördlicher Genehmigungen für die mieterseitige Nutzung dem Mieter auf dessen Kosten oblag (§ 2 Ziff. 3). Das Mietverhältnis sollte gemäss § 3 am 01.01.2007 beginnen und mindestens bis 31.12.2035 andauern.