Seite 6 http://www.bl.ch/kantonsgericht Demnach wird erkannt: ://: 1. Die Sache wird im Sinne der Erwägungen an die Vorinstanz zurück gewiesen zur Ergänzung des Entscheids vom 5. Januar 2012. 2. Die Gerichtsgebühr für das Berufungsverfahren von CHF 1'400.-- wird der Berufungsklägerin auferlegt. Jede Partei trägt ihre eigenen Anwaltskosten. Präsidentin Gerichtsschreiberin Christine Baltzer-Bader Karin Arber Seite 7 http://www.bl.ch/kantonsgericht