sowie inkl. Weg zur Verhandlung) eingereicht. Der Zeitaufwand für die Verhandlung von 2.25 Std. ist noch hinzuzurechnen. Bei einem Stundenansatz von CHF 250.-- zuzüglich MWSt. ergibt dies zusätzlich CHF 607.50. Insgesamt resultiert somit ein Anwaltshonorar von CHF 2'070.25. Der Ehemann kann diesen Betrag mit dem Überschuss von CHF 2'028.-- knapp selber bezahlen, so dass ihm die Ehefrau hierfür keine Parteientschädigung zu entrichten hat. Nach Bezahlung des Rechtsvertreters kann der Ehemann jedoch nicht zusätzlich für Gerichtskosten aufkommen. Die Gerichtsgebühr von CHF 1'400.-- wird daher der Ehefrau/Berufungsklägerin alleine auferlegt.