für Hausrat- /Privathaftpflichtversicherung wird kein Betrag eingesetzt, da dies gemäss Richtlinien für die Berechnung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums im Grundbetrag enthalten ist und zudem ohnehin keine entsprechenden Belege vom Ehemann vorliegen). Mit dem Unterhaltsbeitrag der Ehefrau von CHF 3'100.-- und der Prämienverbilligung von monatlich CHF 299.-- resultiert beim Ehemann ein Einkommen von CHF 3'399.--. Betreffend der Prämienverbilligung wird aufgrund einer telefonischen Anfrage beim Amt für Sozialbeiträge BS davon ausgegangen, dass diese nicht rückwirkend angepasst wird.