Hierfür wird der Überschuss des Ehemannes für die Dauer des vorliegenden Berufungsverfahrens bzw. für die Monate Januar bis März 2012 berechnet. Der Bedarf des Ehemannes wird mit monatlich CHF 2'723.-- eingesetzt (Grundbetrag CHF 1200.--, Miete CHF 750.--, Krankenkasse CHF 363.--, U-Abo CHF 70.--, Steuern gemäss Steuerrechner CHF 160.--, 15%-Zuschlag auf Grundbetrag CHF 180.--; für Hausrat- /Privathaftpflichtversicherung wird kein Betrag eingesetzt, da dies gemäss Richtlinien für die Berechnung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums im Grundbetrag enthalten ist und zudem ohnehin keine entsprechenden Belege vom Ehemann vorliegen).