Der Ehemann bestreitet das Vorliegen eines Konkubinats. Die Vorinstanz geht im Entscheid überhaupt nicht auf das geltend gemachte Konkubinat und den darauf gestützten Antrag auf Sistierung der Unterhaltsbeiträge ein. Auch diesen Teil der Klage hat die Vorinstanz nicht beurteilt und im Rahmen der Rückweisung noch nachzuholen.