Seite 4 http://www.bl.ch/kantonsgericht trag festgelegt werden, wobei dieser zu beziffern und in zeitlicher Hinsicht zu definieren sei. Die Vorinstanz habe aber in diesem Punkt keinen Entscheid getroffen, sondern die Ehefrau auf den Zeitpunkt "zu gegebener Zeit" verwiesen. Für sie sei unklar, wann dieser gegebene Zeitpunkt vorliege. Die Vorinstanz hat den Ehemann verpflichtet, sich mittelfristig um ein angemessenes Einkommen zu bemühen.