Der Unterhaltsanspruch des Ehemannes werde zu gegebener Zeit auf Antrag der Ehefrau überprüft. Für den Fall, dass der Ehemann der Aufforderung - welche auch das Bewerben um niederschwelligere Arbeit als bis dato vom Ehemann angestrebt beinhalte - nicht nachkomme, werde ihm ein angemessenes hypothetisches Einkommen angerechnet.