Für die Ehefrau sei jedoch völlig unklar, wann dieser gegebene Zeitpunkt vorliege. Zudem müsse die Ehefrau wieder aktiv werden, obwohl es am Ehemann wäre, sich diesbezüglich wieder an das Gericht zu wenden, wenn er kein entsprechendes Einkommen erziele. Der Entscheid sei in diesem Punkt rechtswidrig und stelle eine eigentliche Rechtsverweigerung dar. Der Ehemann bringt vor, die Ehefrau sei nicht beschwert. Die Vorinstanz habe verfügt, dass sich der Ehemann mittelfristig um ein angemessenes Einkommen bemühen müsse. Die Vorinstanz gehe davon aus, dass er mittelfristig eine Anstellung finde. Er selber habe diesen Punkt nicht angefochten, da er derzeit dadurch nicht beschwert werde.