Seite 2 http://www.bl.ch/kantonsgericht brachten Erklärungen der Parteien (PETER REETZ/STEFANIE THEILER, in: Thomas Sutter-Somm / Franz Hasenböhler / Christoph Leuenberger (Hrsg.), Kommentar zur Schweizerischen Zivilprozessordnung, Zürich/Basel/Genf 2010, Art. 308 N 40). Der Ehemann hat bei der Vorinstanz einen Unterhaltsbeitrag von CHF 3'150.-- verlangt. Die Ehefrau beantragte hingegen, es sei festzustellen, dass sie dem Ehemann keinen persönlichen Unterhaltsbeitrag schulde, wobei sie sich gemäss vorinstanzlichem Protokoll bereit erklärte, während drei Monaten noch CHF 2'000.- zu bezahlen.