II. Die Gerichtsgebühr von CHF 1'400.00 wird den Parteien je zur Hälfte auferlegt. Jede Partei hat die Kosten der berufsmässigen Vertretung selbst zu bezahlen. Zufolge Bewilligung der unentgeltlichen Rechtspflege an beide Parteien gehen die Gerichtskosten zulasten des Staates und werden den gerichtlich bestellten Rechtsbeiständen folgende Anwaltshonorare aus der Staatskasse bezahlt: Advokatin C. Weible Imhof CHF 2'345.65 inkl. MWST von CHF 173.75 Advokat A. H. Brodbeck CHF 2'302.55 inkl. MWST von CHF 170.55.