__, mithin auf CHF 600.00. Für den persönlichen Unterhalt der Berufungsbeklagten verbleibt ein Betrag von CHF 240.00 pro Monat. Dies ergibt gesamthaft einen monatlich vom Berufungskläger an die Berufungsbeklagte zu bezahlenden Unterhaltsbeitrag von CHF 840.00. Hinzu kommen allfällig dem Berufungskläger ausbezahlte Kinderzulagen.