Der Ehemann habe damals die ihm angerechneten Wohnkosten von CHF 1'200.00 akzeptiert. Im Übrigen sei nicht einsehbar, weshalb der Ehemann für die Beherbergung eines Säuglings jedes zweite Wochenende eine grössere Wohnung benötige. Selbst wenn beide Kinder gleichzeitig zu Besuch kämen, wäre es dem Ehemann und den Kindern zumutbar, sich in einer den finanziellen Verhältnissen des Ehemannes angemessenen Wohnung zu arrangieren. Dass der Ehemann eheliche Schulden habe, werde bestritten. Dass Handwerker praxisgemäss Anspruch auf ein warmes Mittagessen hätten, werde bestritten. Handwerker hätten regelmässig keine Zeit, ein Restaurant aufzusuchen.