A. Mit Urteil des Bezirksgerichtspräsidenten Arlesheim vom 24.03.2011 wurden Massnahmen zum Schutz der ehelichen Gemeinschaft getroffen. Mit Gesuch vom 18.04.2012 an das Bezirksgericht Arlesheim stellte der Kläger im Rahmen der Scheidungsklage u.a. den Verfahrensantrag, es sei der vom Ehemann zu leistende Unterhaltsbeitrag an die Ehefrau und C.____ per 01.05.2012 herabzusetzen (Bezifferung vorbehalten).