Seite 10 http://www.bl.ch/kantonsgericht II. Die Gerichtsgebühr für das Berufungsverfahren von CHF 2'000.00 wird zu drei Vierteln der Berufungsbeklagten und zu einem Viertel dem Berufungskläger auferlegt. Die Berufungsbeklagte hat dem Berufungskläger für das Berufungsverfahren eine reduzierte Parteientschädigung von CHF 1'800.00 inkl. Auslagen und inkl. MWST von CHF 133.35 zu bezahlen. Präsidentin Gerichtsschreiber Christine Baltzer-Bader Hansruedi Zweifel