Ferner hat die Beklagte dem Kläger eine reduzierte Parteientschädigung zu bezahlen. Diese ist für die berufsmässige Vertretung vor 1. Instanz auf CHF 2'127.00 inkl. Auslagen und inkl. MWST und für die berufsmässige Vertretung im Rechtsmittelverfahren auf CHF 1'800.00 inkl. Auslagen und