Zu welchem Preis das vorzeitig zurückgegebene Leasingfahrzeug wieder verkauft werden konnte, ist für die Beurteilung der Frage, ob die Tabelle nach allgemein anerkannten Grundsätzen erstellt worden ist, ohne Relevanz. Es ist gerichtsnotorisch, dass nur bei Neuwagen eine Abschreibung von gut einem Drittel in den ersten drei Monaten dem Verlust des Verkehrswerts des Fahrzeugs entspricht, während bei Gebrauchtwagen ein solcher Wertverlust erst während eines deutlich längeren Zeitraums ein-