Ein nicht den Tatsachen entsprechender Amortisationsverlauf dürfe nicht in die Kalkulation der Tabelle Eingang finden. Ferner sei die Kalkulation der Amortisationstabelle auch in Bezug auf die km-Leistung unrichtig, weil die jährliche km-Leistung gemäss Vertrag 10'000 km und diejenige gemäss Amortisationstabelle 15'000 km betrage. Aufgrund der beträchtlich geringeren Fahrleistung hätte eine korrekte Kalkulation zu einem höheren Restwert und zu tieferen Leasingraten bei vorzeitiger Vertragsauflösung geführt. Sodann ergebe sich aus der Amortisationstabelle bei einer Kündigung des Vertrags nach 19 Monaten ein Restwert von CHF 23'019.00.