Die Kalkulation selbst habe sich nach anerkannten Kriterien zu richten. Zunächst bemängle der Kläger, dass die Tabelle bei ihrer Kalkulation auf einen Wertverlust von 35% innerhalb der ersten drei Monate abstelle, was offensichtlich auf einen Neuwagen zugeschnitten sei. Das Leasingfahrzeug sei im vorliegenden Fall aber kein Neuwagen gewesen (4'000 km, Inverkehrssetzung vor 11 Monaten). Ein nicht den Tatsachen entsprechender Amortisationsverlauf dürfe nicht in die Kalkulation der Tabelle Eingang finden.