Seite 3 http://www.bl.ch/kantonsgericht nicht als verspätet erweise. Mit der Kalkulation der D.____ vom 11.05.2009 sei der Schaden substanziiert dargelegt worden. Zusammenfassend sei festzustellen, dass die mit Betreibung Nr. xxxxxxxx des Betreibungsamtes Liestal in Betreibung gesetzte Forderung über CHF 20'469.50 nebst Zins zu 5% seit 18.01.2011 sowie über CHF 1'584.30 (Zins bis 17.01.2011) und über Kosten von CHF 117.00 bestehe.