Dass der Restwert von 20% gemäss Vertrag einen Betrag von CHF 8'921.93 statt den im Leasingvertrag angegebenen Betrag von CHF 9'293.70, jeweils ohne MWST, ergebe, sei ein offensichtlicher Rechnungsfehler. Dies führe nicht dazu, dass die Amortisations- und Abrechnungstabelle nicht nach anerkannten Grundsätzen erstellt worden sei. Ferner sei das Leasingfahrzeug kein gängiges Modell, sondern eher ein Liebhaberstück, bei welchem der Wiederverkauf je nach Marktsituation eher schwierig sei.