Seite 2 http://www.bl.ch/kantonsgericht vorzeitigen Vertragsbeendigung zusätzlich zu den bereits entrichteten Leasingraten zu bezahlen habe und welchen Restwert die Leasingsache zu diesem Zeitpunkt habe. Was mit den "anerkannten Grundsätzen" gemeint sei, ergebe sich nicht aus den Materialien. Auch Literatur und Rechtsprechung hätten sich damit bis anhin nicht befasst. Zum Teil ergäben sich die an die Amortisationstabelle gestellten Anforderungen aus Art. 11 KKG, welcher primär die Herstellung von Klarheit und Transparenz über den Vertragsinhalt bezwecke.