5% seit 18.01.2011 sowie über CHF 1'584.30 (Zins bis 17.01.2011) und über Kosten von CHF 117.00 nicht bestehe, unter o/e Kostenfolge einschliesslich der Kosten des Rechtsöffnungsverfahrens. Die Beklagte beantragte die kostenfällige Abweisung der Aberkennungsklage.