Auf der dem Kläger ausgehändigten Fahrzeuggarantie wurde vermerkt: "Km 4000", "1. Inverkehrssetzung 24.10.07". Die Rechnung des Fahrzeuglieferanten an die C____AG vom 30.10.2007 gab einen km-Stand von 4000 und eine 1. Inverkehrssetzung per 01.02.2007 an. Der Fahrzeugausweis vom 26.10.2007 datierte die 1. Inverkehrssetzung auf den 24.10.2007 und die Fahrzeugprüfungen auf den 30.11.2006. Mit Schreiben vom 07.01.2009 kündigte der Kläger den Leasingvertrag per sofort. Die C____AG liess das Leasingfahrzeug am 11.05.2009 beim Kläger abholen und gleichentags eine Expertise durch die D.____ über die Instandstellungskosten machen.