Seite 6 http://www.bl.ch/kantonsgericht 2. Die kantonsgerichtliche Gebühr von CHF 1'000.00 wird den Parteien je zur Hälfte auferlegt. Für die eigenen im Berufungsverfahren entstandenen Parteikosten hat jede Partei selbst aufzukommen. Präsidentin Gerichtsschreiber Christine Baltzer-Bader Daniel Noll Seite 7 http://www.bl.ch/kantonsgericht