diglich gegen den Gesuchsgegner richte, sei das Gesuch ohne Prüfung der weiteren Vorbringen der Parteien abzuweisen. D. Gegen diesen Entscheid erhob die Gesuchstellerin mit Eingabe vom 06. Juli 2012 Berufung mit den Begehren, das Gesuch um vorsorgliche Massnahmen nach Art. 158 ZPO sei in Aufhebung des angefochtenen Entscheids gutzuheissen und die Akten seien an die Vorinstanz zurückzuweisen mit der Anweisung, das Verfahren nach Art. 158 ZPO gemäss den verbindli-